
Bitte prüfen Sie ob ihre Straße mit einem 40 Tonner LKW befahrbar ist.
Halte- und Entlademöglichkeit für diesen großen LKW muss vorhanden sein:
Platzbedarf in Abhängigkeit von der Colligröße (allgemeine Formel: 2,50 m LkW Breite zzgl. Länge größter Colli zzgl. 1,00 m Rangierbreite) sprich ca. 5-8 Meter.
Die Entladung erfolgt an der Grundstücksgrenze.
Nicht angeliefert werden kann, wenn:
- die benannten Voraussetzungen für die Ein- und Ausfahrt des LKW, das Hatten einschl. Entladung nicht gegeben ist.
- in zugeparkten engen Wohngebieten mit endgradigen Kurven und Biegungen
- in Einkaufspassagen
- die Zufahrt mit dem Stapler von der letzten Halte- und Entlademöglichkeit des LKW zur eigentlichen Lieferadresse mehr als ca. 100 m beträgt
- bei Stapleranfahrt die Zufahrtsstraße nicht mindestens 50 cm breiter als die Ware lang ist
- die Zufahrt seitens STVO für Sattel/Hängerzüge gesperrt ist
- eine für den Fahrer gefahrlose Entladearbeit nicht möglich Ist, weil es sich um eine vielbefahrene oder kurvenreiche Hauptstraße handelt
Da der Fahrer die Anlieferung/Zufahrt zu verantworten hat, obliegt die letztendliche Entscheidung über die Zustellmöglichkeit ausschließlich dem Fahrer, nicht dem Kunden.